Wir sind seit langen Jahren in der internationalen Rechts- und Steuerberatung für kleine Unternehmen, Arbeitnehmer, Anleger und Privatleute tätig.
Der Brexit ist für alle, die sich mit europäischem Recht für diese Gruppen befasst haben, eine besondere Herausforderung. Dabei wird es für Mandanten mit Sitz oder Wohnsitz in Deutschland vor allem darauf ankommen, zivilrechtlich bei Austauschbeziehungen richtig aufgestellt zu sein, in GB nicht in Steuerfallen zu tappen und administrative Hilfe bei der tatsächlichen Erbringung von Leistungen in GB zu erhalten.
Gegenüber den vorherigen Anforderungen kommt jetzt dort noch die Lösung von Fragen, die die Zulässigkeit der Erbringung von Leistungen und das damit zusammenhängende Aufenthaltsrecht betreffen, hinzu.
Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich. Für die praktische Lösung der administrativen Zulassungsfragen haben wir in unserem Netzwerk eine UK-Gesellschaft gegründet.