Das Vereinigte Königreich (UK, GB) ist seit dem 31.01.2020 kein Mitglied der EU mehr. Damit sind grundsätzlich alle Regelungen, die das Zusammenleben innerhalb der EU regelten, im Verhältnis zum UK entfallen. Nach Ende der Übergangsphase gilt ab 01.01.2021 neues Recht, das sich nunmehr aus zahllosen bilateralen und multilateralen Quellen zu einem Mosaik zusammensetzt. Es ist fast nichts mehr wie es war. Der am 24.12.2020 verkündete Handelsvertrag kann nicht einmal annähernd als Ersatz für die durch den Austritt entfallenen Regeln angesehen werden. Er regelt nur einzelne, wenn auch wichtige Teilbereiche des zukünftigen Miteinander.
Die neue Rechtslage wollen wir auf dieser Seite beleuchten, soweit sie im weitesten Sinne den Anwendungsbereich unserer Dienstleistungen betrifft.