Wir haben eine in die Nachkriegszeit zurückreichende Historie und befassen uns seit 2001 mit der Beratung und Betreuung grenzüberschreitender internationaler Aktivitäten und Sachverhaltsgestaltungen von kleinen und mittleren Unternehmen und Privatleuten. Wir bearbeiten Fälle sowohl in rechtlicher als auch steuerlicher Hinsicht und disziplinenübergreifend.
Unser Geschäftsführer RA StB Hofmann hat nicht nur langjährige Praxis in der Beratung internationaler Rechts- und Steuerfragen sondern auch in der Wendezeit der früheren DDR hautnahe und nachhaltige Erfahrungen bei Umbrüchen (Zusammenbrüchen) im Rechts- und Steuersystem eines Staates gesammelt. Von der Komplexität der zur regelnden Fragen und dem Regelungsanlass ist der Austritt des UK aus dem Staatenbund EU mit dem Beitritt der seinerzeitigen DDR zur damaligen BRD durchaus vergleichbar. Auch seinerzeit mussten schnell praktisch funktionierende Lösungen für den Einzelfall gefunden werden.