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Brexit
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+++   Hofmann Law Group startet Mandanten-Info-Portal zum Brexit. (31.12.2020 - 16:23)  

Umsatzsteuerrecht

Das EU-Umsatzsteuersystem entfällt. Lieferungen in das UK sind unter den dort genannten Voraussetzungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit. Auf Einfuhrlieferungen wird Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

Diese kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen von der Umsatzsteuerschuld abgezogen werden.

Kontakt

Wir stehen Ihnen gerne bei Ihren weiteren Überlegungen zum Brexit zur Seite. So erreichen Sie uns:


E-Mail: info@hofmann-law.de

Telefon: +49(0)211 / 59-82-95-00

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