Das EU-Umsatzsteuersystem entfällt. Lieferungen in das UK sind unter den dort genannten Voraussetzungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit. Auf Einfuhrlieferungen wird Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Diese kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen von der Umsatzsteuerschuld abgezogen werden.