Die Romverordnungen gelten nicht mehr. Stattdessen ist jetzt auf Grund der Haager Übereinkommen und dem Romabkommen zu bestimmen, welche Rechtsordnung zur Anwendung kommt. Auch die Regelungen der EU über die Gerichtszuständigkeit sind entfallen. Es empfehlen sich deswegen dringend Vereinbarungen mit dem Partner auf der Insel, welches Recht gilt und wo für Streitigkeiten der Gerichtsstand gegeben ist.
Auch die Zwangsvollstreckung sollte von einer derartigen Vereinbarung erfasst sein.